Was Kanzleien von normaler Büroreinigung erwarten
Kanzleien, egal ob Anwalt, Steuerberater oder Notar, haben zwei Anforderungen, die über die normale Büroreinigung hinausgehen: Vertraulichkeit und Vorhersagbarkeit. Akten dürfen nicht angefasst werden, Schreibtisch-Inhalte nicht umgeräumt, Druckerausgaben nicht eingesehen werden. Gleichzeitig erwartet die Kanzlei makellose Sauberkeit, weil der Empfangsbereich Teil des Mandanten-Kontakts ist.
Für Kanzleien sehen wir grundsätzlich einen festen Personal-Schlüssel vor. Dasselbe kleine Team, das Sie kennt. Bei Bedarf unterzeichnen wir Vertraulichkeits-Vereinbarungen über das hinaus, was unsere Standard-Arbeitsverträge ohnehin abdecken.